Urteile und Rechtssprechung im Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrszivilrecht

Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfällen

Bei gewöhnlichen Auffahrunfällen spricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende mit einem zu geringen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gefahren ist. Dies ist jedoch nach dem Urteil des OLG Hamm vom 06.02.2014 (AZ: 6 U 101/13) bei Kettenauffahrunfällen nicht zwingend anzuwenden. Das Gericht hat entschieden, dass der durch das Auffahren des hinteren Fahrzeugs beim Vordermann verursachte Schaden bei einem Kettenauffahrunfall hälftig zu teilen sein kann, wenn der Ablauf der Zusammenstöße der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr aufzuklären ist.

Fiktive Schadenabrechnung

Der BGH hat mit Urteil vom 19.2.2013 (Aktenzeichen VI ZR 401/12) entschieden, dass bei der fiktiven Schadenabrechnung (auf Gutachtenbasis) nach einem Verkehrsunfall die Sozialabgaben und Lohnnebenkosten Bestandteile des zu erstattenden Schadens sind. Der BGH hat hier bestätigt, dass die Berücksichtigung „fiktiver“ Sozialabgaben und Lohnnebenkosten bei der Berechnung der erstattungsfähigen Reparaturkosten weder dem Wirtschaftlichkeitsgebot, noch dem Bereicherungsverbot widerspricht. Denn das Vermögen des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten ist um denjenigen Betrag gemindert, der aufgewendet werden muss, um die beschädigte Sache fachgerecht zu reparieren. Zu den erforderlichen Wiederherstellungskosten, so der BGH, gehören grundsätzlich auch allgemeine Kostenfaktoren wie Sozialabgaben und Lohnnebenkosten. Nach Auffassung des BGH kann nicht unterstellt werden, dass der Wert des Fahrzeuges nicht dadurch beeinflusst wird, ob bei der Reparatur Sozialabgaben, Lohnnebenkosten und Umsatzsteuer angefallen sind.

Fiktive Reparaturkosten

Mit weiterem Urteil des BGH vom 14.5.2013 (Aktenzeichen VI ZR 320/12) hat dieser bestätigt, dass dem Verkehrsunfallgeschädigten ein Anspruch auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten unabhängig davon zusteht, ob der geschädigte Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren wird. Der Geschädigte kann unter Umständen jedoch auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt verwiesen werden. Hierfür muss der Schädiger jedoch darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebunden Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigen kann, die eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen.

Haftungsquotelung: Unfall bei Geradeausfahrt trotz Blinkens

Das OLG München hat mit Urteil vom 7.8.2013 (AZ: 10 U 2336/13) entschieden, dass den wartepflichtigen Kraftfahrer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht gegenüber dem vorfahrtberechtigten Verkehr trifft. Er darf, so das OLG, deshalb nur dann auf das mittels Blinker angekündigte Abbiegen eines Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn hierauf zusätzliche konkrete Anzeichen - wie z.B. das erkennbare Herabsetzen der Geschwindigkeit oder das direkte Ausholen zum Abbiegen, zweifelsfrei hindeuten. Das Gericht hat im vorliegenden Fall eine Haftungsquote von 70:30 zu Lasten des Wartepflichtigen angenommen.

Mitverschulden: nicht angelegter Sicherheitsgurt

Den Insassen eines PKW, der bei der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, trifft im Falle einer Verletzung durch einen Unfall nur dann eine Mithaftung, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalles die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Unfallzeitpunkt angeschnallt gewesen wäre. Dies hat das OLG München mit Urteil vom 7.6.2013, AZ: 10 U 1931/12, entschieden.

PKW-Totalschaden: Ersatz für Kraftstoffrest

Das AG Solingen hat mit Urteil vom 18.6.2013 (AZ: 12 C 638/12) entschieden, dass der Kraftstoffrest (im vorliegenden Fall ca. 55 Liter) in einem Fahrzeug, welches einen Totalschaden erlitten hat, einen ersatzfähigen Schaden darstellen kann. Der im Fahrzeug verbliebene Kraftstoff ist für den Geschädigten nutzlos und wäre ohne Unfall verbraucht worden, so das Gericht. Der Geschädigte ist auch nicht verpflichtet, den Rest etwa abzupumpen, da dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Ihn trifft deshalb keine Schadenminderungspflicht.

Mithaftung bei Auffahrunfall wegen eines Eichhörnchens

Wird wegen eines Eichhörnchens stark abgebremst und der Hintermann fährt auf, muss sich der Vorausfahrende unten Umständen die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs mit 25% anrechnen lassen, auch wenn es eventuell zu Lasten des Eichhörnchens gegangen wäre (so das AG München, Urteil vom 25.02.2014, AZ: 331 C 16026/13).

Der abgeschleppte Falschparker - Haftung für Schäden am Fahrzeug

Ein privates Abschleppunternehmen schleppt im Auftrag der Stadt ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug ab. Bei dem Abschleppvorgang wird das Fahrzeug beschädigt. Der BGH stuft diese Handlung als hoheitlich ein, d.h. nicht das Abschleppunternehmen haftet für Schäden, sondern die Stadt (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.2014, AZ: VI ZR 383/12), denn der Abschleppdienst habe bei Durchführung der von der Stadt angeordneten Abschleppmaßnahme in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes gehandelt. Auch der zwischen der Stadt und dem Abschleppdienst geschlossene Vertrag entfalte nach Ansicht des BGH keine Schutzwirkung zu Gunsten des Geschädigten.

Kollision von fahrendem Kfz mit parkendem Kfz bei geöffneter Fahrertür

Ein in ein parkendes Fahrzeug Einsteigender muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dies, so das OLG Düsseldorf (Urteil vom 04.03.2014, AZ: 1 U 101/13), gilt auch für Situationen, in welchen sich dieser in das Fahrzeug beugt, um einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen. Steht – wie im vorliegenden Fall – nicht fest, ob die Tür überraschend geöffnet wurde oder sich der fahrende PKW etwa zu schnell näherte, kommt nach Ansicht des Gerichtes eine Mithaftung des parkenden Fahrzeuges in Betracht.

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