Urteile und Rechtssprechung im Steuerrecht
Vorsteuerabzug für eine private Fotovoltaik Anlage
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.6.2013 (Aktenzeichen C-219/12) bestätigt, dass der Betrieb einer privaten, aber netzgeführten Fotovoltaik Anlage zum Abzug der entrichteten Vorsteuer berechtigt berechtigen kann. Dieses Abzugsrecht setzt voraus, dass die Anlage zur Erzielung nachhaltiger Einnahmen betrieben wird. Der EuGH bestätigt damit, dass der Betrieb einer Fotovoltaik Anlage eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinie zum Gemeinsamen Mehrwertsteuersystem darstellen kann. Es spiele hierbei keine Rolle, so der EuGH, ob der Betrieb auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sei. Auch sei unerheblich, dass die Menge des von der Anlage produzierten Stroms die durch den Anlagenbetreiber für seinen Haushaltsbedarf verbrauchte Strommenge immer unterschreite.