Entscheidungen im Arbeitsrecht
Nicht gewährter Urlaub: Schadenersatzanspruch
Das BAG hat in Fortführung seiner Rechtsprechung (hier: Urteil vom 14.05.2013, AZ: 9 AZR 760/11) festgestellt, dass, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt, sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaubsanspruch in einen Schadenersatzanspruch umwandelt. Dieser Anspruch ist auf die Gewährung von Ersatzurlaub (nicht auf Auszahlung!) gerichtet.