Rechtsschutzversicherung

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird diese die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im vereinbarten Umfang erbringen. Sie werden hier sowohl von den Kosten des eigenen Anwaltes freigehalten, als auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung von den Anwaltskosten der gegnerischen Partei sowie etwaig anfallender Gerichtskosten.

In einigen Fällen ist mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die Anforderung einer entsprechenden Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich gern für Sie.

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