Honorarvereinbarung
Sie können mit Ihrem Anwalt aber auch eine Honorarvereinbarung nach Aufwand oder eine Vergütung nach Stunden vereinbaren. Dies bietet sich an, wenn Sie sich nur beraten lassen oder Sie die Kanzlei z.B. für die Prüfung / Erarbeitung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etc. in Anspruch nehmen wollen.
Die Höhe der Vergütung richtet sich individuell nach dem Einzelfall.