Berechnung nach dem Streitwert
Der wohl häufigste Fall der Berechnung von Anwaltsgebühren ist der nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert. Die Berechnung erfolgt hier nach gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) anhand einer Gebührentabelle.
Wenn der Wert der Sache beispielsweise 1.200,00 EUR beträgt, wird Ihnen der Anwalt für die außergerichtliche Tätigkeit meist eine sogenannte Mittelgebühr (1,3 Gebühren) berechnen.
In Zahlen ausgedrückt fallen hier Kosten in Höhe von 201,71 EUR (§ 13 RVG n.F. gültig seit 1.8.2013) an, welche sich aus dem Honorar, einer Auslagenpauschale sowie der darauf anfallenden Umsatzsteuer zusammensetzen.