Beratungshilfe

Sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht oder der Rechtsfall aus anderen Gründen nicht unter Versicherungsschutz steht, haben Sie im außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beratungshilfe ist eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht.

Die Beratungshilfe ist von dem Rechtssuchenden beim Amtsgericht seines Wohnsitzes zu beantragen. Bei der Antragstellung sind Unterlagen vorzulegen, aus denen sich ein konkretes Rechtsproblem ergibt, sowie laufende Einkommens- und Ausgabennachweise zu erbringen. Über den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe entscheidet der Rechtspfleger regelmäßig sofort.

Der Rechtsanwalt erhält dann vom Rechtssuchenden eine Gebühr von lediglich 15,00 € (seit dem 01.08.2013) und wird im Übrigen für seine Tätigkeit aus der Staatskasse vergütet.

Ein Antragsformular zum Download im PDF-Format erhalten Sie unter Formulare.

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