Informationen zum Bußgeldbescheid im Verkehrsrecht

Ob wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahrung einer roten Ampel oder Falsch-/Überladung des LKW: Bußgeldbescheide werden in unzähligen Fällen erlassen.

Sind Sie sich des vorgeworfenen Verstoßes nicht bewusst oder hiermit aus anderen Gründen nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss regelmäßig binnen 14 Tagen ab der Zustellung eingelegt werden. Dies können Sie selbst tun oder hiermit einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Beauftragung durch einen Anwalt hat den Vorteil, dass dieser Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen kann. In der Akte befinden sich wichtige Informationen, wie z.B. ein Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis der Polizeibeamten, Beschilderungspläne, usw..

Dem Erlass eines Bußgeldbescheides geht regelmäßig ein Anhörungsverfahren voraus. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich zu dem Verstoß schriftlich zu äußern. Hierzu sind Sie jedoch nicht verpflichtet. Aus rechtlicher Sicht ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, Angaben zur Sache zu machen – jedenfalls nicht, ohne sich zuvor rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

Eine Vielzahl an Bußgeldbescheiden ergeht nicht rechtmäßig, sei es, dass sie an Formfehlern leiden oder der vorgeworfene Verstoß nicht korrekt ermittelt wurde.

Einer der häufigsten Gründe für einen zu Unrecht erlassenen Bußgeldbescheid ist ein Messfehler. Dieser kann entstehen, wenn das Messgerät nicht ordnungsgemäß bedient wurde, was durchaus vorkommt.

Auch kommt es vor, dass der Geschwindigkeitsmesser nicht richtig justiert oder aufgestellt wurde. Selbst bei modernsten, als standardisiert geltenden Geräten sind solche Fehler nicht auszuschließen.

Anfechtbar ist der Bußgeldbescheid auch, wenn das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war, was in regelmäßigen Abständen zu erfolgen hat. Eine Geschwindigkeitsmessung ohne einen Nachweis hierüber ist nicht zulässig.

Ferner ist ein Bußgeldbescheid anfechtbar, wenn eine Geschwindigkeitsmessung von Polizeibeamten durchgeführt wurde, die nicht bzw. nicht ausreichend für die Bedienung des Messgerätes geschult sind.

Schließlich kann auch ein schlechtes „Blitzerfoto“ dazu führen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird.

Auch kann in einigen Fällen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit wegen Eintrittes der Verjährung nicht mehr verfolgt werden.

Vermuten Sie einen der genannten Fehler oder sind Sie sich nicht sicher, holen Sie sich rechtlichen Rat ein. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Kosten des beauftragten Rechtsanwaltes.

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